Kosten
Gesetzliche Versicherte
Für gesetzlich Versicherte erfolgt eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen. Hierzu wird nur Ihre Versichertenkarte benötigt. Für mehr Informationen, sprechen Sie mich an.
Privat Versicherte
Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen für gewöhnlich die Kosten für die
Psychotherapie in meiner Praxis, da ich approbierte psychologische Psychotherapeutin bin. Nach den ersten probatorischen Sitzungen, welche der Diagnostik dienen, wird meist ein Antrag auf die
Kostenübernahme weiterer therapeutischer Sitzungen bei Beihilfe und/oder privater Krankenkasse gestellt. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.
Bundeswehr- und Polizeiangehörige
Auch die Bundeswehr und die Polizei übernimmt nach Prüfungen eines Antrags die Kosten für eine Psychotherapie. Der Antrag wird nach Abschluss der Diagnostik in den ersten fünf probatorischen Sitzungen gestellt. Vorab ist zur Bewilligung der ersten fünf probatorischen Sitzungen nur der vom zuständigen Truppen- bzw. Polizeiarzt ausgefüllte Sanitätsvordruck zur Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) notwendig.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie Ihre Behandlungskosten auch selbst tragen. Sollten Sie sich dazu entschließen, sind weder Antrag noch weiteren Formalitäten mit Versicherungen notwendig. Die Kosten für therapeutische Leistungen richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).